MIT:ERFOLG

Thema

Erfolgreich etwas bewegen

Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes:

Der CDU-Parteitag 2019 stimmte einem Antrag der MIT und der Jungen Union zu, das starre deutsche Arbeitsrecht zu flexibilisieren und zwar in tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen.

Ergebnis:
Die täglichen Arbeitszeitgrenzen sollen durch eine flexiblere Wochenarbeitszeit ersetzt
werden. Die Regelung soll für tarifgebundene und tarifungebundene Unternehmen gelten.

Die Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes:

  • macht Arbeitnehmer flexibler und stärkt eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • schafft vor allem Gründern und kleinen Mittelständlern notwendige Freiräume
  • nutzt die Spielräume des EU-Rechts
  • passt sich an die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt an
  • Wiedereinführung der Meisterpflicht:
    Die Wiedereinführung der Meisterpflicht war eine zentrale Forderung der MIT. Sie war auf Antrag der MIT auf dem CDU-Parteitag 2016 beschlossen und dann ins CDU-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 aufgenommen worden. Im Koalitionsvertrag verständigten sich Union und SPD daraufhin zu prüfen, wie der Meisterbrief für einzelne Berufsbilder EU-konform wieder eingeführt werden kann.

    Ergebnis:

  • Für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer wurde die Meisterpflicht zum 1. Januar 2020 eingeführt.
  • Bestehende Betriebe genießen Bestandsschutz.
  • Einführung eines CO2-Preises in den Sektoren Verkehr und Wärme:
    Schon früh positionierte sich die MIT in der Diskussion um eine CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme gegen eine CO2-Steuer und für die Ausweitung des EU-Emissionshandels auf die Sektoren Verkehr und Gebäude.

    Ergebnis:
    Nachdem die Bundestagsfraktion von CDU/CSU von der Ausweitung des Emissionshandels überzeugen konnte, vereinbarte die Große Koalition die Einführung eines Emissionshandels ab 2026.

    Die Einführung einer CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme:

  • Einstieg in einen nationalen Emissionshandel ab 2021 in den Sektoren Verkehr und Gebäude.
  • Perspektivische Integration der Sektoren Verkehr und Gebäude in den europäischen Emissionshandel ab 2030
  • Kompensation der Mehrkosten durch den CO2-Preis u. a. durch Anhebung der Pendlerpauschale und Absenkung EEG-Umlage